Scheidung

Auch eine zunächst einfach gelagerte einvernehmliche Scheidung kann  für die betroffene Person versteckte Risiken bergen oder zusätzlicher Maßnahmen bedürfen. 


Daher lege ich Wert auf eine persönliche und umfassende Sachverhaltsaufklärung in einem ersten  Beratungsgespräch, wobei

mir auch die Entstehung eines persönlichen Vertrauensverhältnisses  mit meinen Mandanten sehr wichtig ist.

Nur so können alle Rechtsprobleme ausführlich besprochen und ggf. Handlungsbedarf rechtzeitig  erkannt werden.


Die Vollmachterteilung und antragsvorbereitende  Informationsgewinnung kann jedoch zunächst auch online ablaufen, die Scheidung findet nach deutschem Recht jedoch noch immer vor Gericht statt. Dazu bedarf es regelmäßig der persönlichen Anwesenheit beider Eheleute.  Der Begriff ONLINE-SCHEIDUNG ist daher etwas missverständlich.


Mit Einverständnis des Mandanten kann die gesamte Korrespondenz per e-mail, postalisch oder telefonisch, ganz nach den Bedürfnissen und Wünschen meines Mandanten erfolgen. Bei Bedarf ist ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.


Im Falle einer einvernehmlich geplanten Scheidung lassen Sie mir neben Ihrer Kontaktanfrage den Mandantenfragebogen in Familiensachen ausgefüllt zukommen, ich werde Ihnen sodann alle weiteren Schritte mitteilen und die notwendigen Unterlagen anfordern.

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Kanzlei-Anita-Hillesheim              Helene-Weigel-Pl.1        12681 Berlin             Tel.: 030 / 54709250

Formulare

Vorbereitung des ersten Beratungsgesprächs:


Zur Verkürzung und Vorbereitung des ersten persönlichen Beratungsgesprächs in Familiensachen biete ich  die vorherige Übersendung oder Vorbereitung nachfolgender Unterlagen an:


DOWNLOAD - MANDANTENFRAGEBOGEN IN FAMILIENSACHEN


Die für ein familienrechtliches Mandat notwendigen Angaben können Sie hier finden und entsprechend vorbereiten.


In allen anderen zivilrechtliche oder verkehrsrechtlichen Angelegenheiten finden sie hier den


DOWNLOAD - ALLGEMEINER MANDANTENFRAGEBOGEN


PKH/ VKH

Besteht für Sie die Möglich der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe/ Prozesskostenhilfe finden Sie in dem nachstehenden Link  das zur Beantragung von PKH/VKH notwendige Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen  Verhältnisse". Zudem finden Sie hier auch den Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheines.

                                                                   

Bringen Sie die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissde mit den dazu notwendigen Anlagen in Kopie bereits zum ersten Termin mit.


Der erste Beratungstermin kann natürlich auch ohne diese vorbereitenden Informationen stattfinden und ist davon nicht abhängig.


Wichtige Information zur Beratungshilfe auf Beratungshilfeschein:

Im Falle der Möglichkeit der Beantragung eines Beratungshilfescheines beantragen Sie diesen bitte vor dem ersten Beratungstermin !      Dazu ist Ihre persönliche Vorsprache in der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichtes notwendig.


Bitte bringen Sie dann den auf Ihren Beratungsbedarf ausgestellten Beratungshilfeschein sowie die vorgeschriebenen 15,00 Euro Eigenanteil zum Erstberatungsgespräch in meiner Kanzlei bitte  bereits mit !


Ein Beratungshilfeschein wird durch mich im Nachgang zu einer bereits erfolgten Beratung nicht beantragt! Liegt ein Beratungshilfeschein zum Beratungstermin nicht vor  fallen die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechts-anwaltsvergütungsgesetz an. Den Link zum Download des Beratungshilfescheinantrages finden Sie oben bei den Justizformularen unter   dem Hinweis zu VKH/PKH.


Hinweis zur  Vollmachterteilung:

Eine wirksame Mandatserteilung kann nicht lediglich durch einseitige Vollmachterteilung an mich bewirkt werden, sondern erfordert immer auch die ausdrückliche Annahme und Bestätigung des Mandats durch mich.

Hinweise zur Datenverarbeitung, Mandanteninformation

zur Erfüllung unserer Informationspflichten, welche sich bei Mandatsbeginn aus Art. 13 und 14 DSGVO ergeben.

DOWNLOAD - MANDANTENINFORMATION